Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

1. Allgemeines

Die Vermietung von Geräten, Werkzeugen und Maschinen (nachfolgend ‚Mietgeräte‘ genannt) erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Mietbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Vermieterin die Vermietung vorbehaltlos ausführt. Die Angebote der Vermieterin sind freibleibend.

2. Mietgegenstand (Rückewagen)

Das Mietgerät wird dem Mieter zum sachgerechten und pfleglichen Gebrauch überlassen. Hierbei ist die Bedienungsanleitung zu beachten. Der Mieter wird von der Vermieterin bei Bedarf in der Handhabung des Gerätes eingewiesen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein neuwertiges Mietgerät, es wird in dem Zustand überlassen, wie es steht und liegt. Verbrauchsmaterialien gehören nicht zum Mietumfang. Die Vermieterin steht nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben ein.
Abbildungen sowie Angaben von Maßen und Gewichten sind unverbindlich. Technische Änderungen, die dem Fortschritt dienen, behält sich die Vermieterin vor.

3. Kontrolle des Mietgegenstandes

Der Mieter hat die gelieferte/abgeholte Ware sofort auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu untersuchen. Mängelrügen hat der Mieter gegenüber der Vermieterin unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

4. Preise, Preisgestaltung

Die gültigen Mietpreise ergeben sich aus der jeweiligen aktuellen Preisliste. Die Preise beinhalten nicht Kosten für Transport, Aufstellung, Montage, Reinigung, Müllentsorgung oder sonstige Dienstleistungen, die über die reine Bereitstellung des Mietgegenstandes hinausgehen. Der Mietpreis ist nach Wahl der Vermieterin fällig bei Rückgabe des Mietgegenstandes oder bei Erhalt der Rechnung.

5. Beginn des Mietverhältnisses

Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Übergabe des Mietgegenstandes an einen Frachtführer oder den Selbstabholer. Verzögert sich die Abholung, gilt der Bereitstellungstermin als Beginn der Mietzeit.

6.Abholung/ Rückgabe

Abholung und Rückgabe des Mietgutes erfolgen zu unseren üblichen Geschäftszeiten im Betrieb oder nach gesonderter Vereinbarung.
Der Abholer muss einen gültigen Personalausweis vorlegen.
Die Schlussabnahme beinhaltet die Überprüfung des Gerätes, Ersatz von Verschleißteilen sowie Durchführung evtl. notwendiger Reparaturen.
Der Mieter hat das Mietgerät betriebsbereit, gereinigt und vollgetankt mit allen Zubehörteilen, die zum Mietumfang gehören, zum angegebenen Rückgabezeitpunkt bei der Vermieterin zurückzugeben. Wird das Mietgerät nicht in diesem Zustand zurückgegeben, so ist die Vermieterin berechtigt, Mängel zu beseitigen und dem Mieter neben den Instandhaltungs- und Reinigungskosten auch die Zeit der Instandsetzung und Reinigung anteilig zu dem vereinbarten Mietzins zu berechnen, soweit die Haftung des Mieters nicht unter Punkt 3 ausgeschlossen ist. Im Falle einer verspäteten Rückgabe hat der Mieter – unbeschadet der Pflicht zur sofortigen Rückgabe – für den Zeitraum der Mietüberschreitung einen Nutzungsersatz in Höhe von 100% der anteiligen Miete zu zahlen. Unabhängig hiervon kann die Vermieterin das Mietgerät jederzeit herausfordern und einen weitergehenden, nachzuweisenden Schadensersatz beim Mieter geltend machen.

7. Kaution

Die Vermieterin ist berechtigt vor Übergabe des Mietgegenstandes eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen. Die gültige Höhe der Kaution ergibt sich aus der jeweiligen aktuellen Kautionsliste und beträgt zum Stand Januar 2022 200,00 €.

8. Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet,
• das Mietgerät sachgerecht und pfleglich gemäß der Bedienungsanleitung und den erteilten Sicherheitsanweisungen für den vorhergesehenen Gebrauch zu nutzen.
• das Mietgerät nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder sonstiger betäubender Mittel zu bedienen
• das Mietgerät vor Überanspruchung zu schützen • das Mietgerät mit den überlassenen Betriebsstoffen (Wasser, Öle, Fette, Kraftstoffe Zapfwelle etc.) zu betreiben
• das Mietgerät vor dem Zugriff Dritter, insbesondere nicht eingewiesenem Personal bzw. vor Kindern zu schützen
• das Mietgerät gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung Dritter sowie gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Eine Untervermietung ist dem Mieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
• den Vermieter unverzüglich über einen Diebstahl, Beschädigung oder unberechtigte Nutzung Dritter zu unterrichten und unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle zu erstatten.
• den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Mietzeit Dritte durch Pfändung, Beschlagnahme oder auf Grund sonstiger Rechte befugt oder unbefugt auf den Mietgegenstand zugreifen oder diesen in Besitz nehmen und vorab den oder die Dritte auf das Eigentum der Vermieterin hinzuweisen.

Personalauswahl und Qualifikation: Mit dem selbstständigen Bedienen der Maschine dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; gesundheitlich tauglich sind (ausgeruht und unbelastet durch Alkohol, Drogen und Medikamente); im Bedienen der Maschine unterwiesen sind; von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragene Aufgabe zuverlässig erfüllen.
Sollten Reparaturen während der Mietzeit notwendig werden, sind diese mit dem Vermieter vorher abzustimmen. Für eine eigenmächtige Beauftragung einer Werkstatt übernimmt der Vermieter keine Kostenerstattung.
Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen, so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht. Dem Mieter steht es frei, nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden entstanden ist.
Auch bei mehreren Miettagen beträgt die tägliche Belastungszeit des Mietgerätes max. 8 Std./Tag.

9. Haftung der Vermieterin

Die Vermieterin übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch den Gebrauch der Mietmaschinen und/oder des Zubehörs entstehen.
Eine Haftung auf Schadensersatz, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB
Die Vermieterin haftet für Schäden, die von ihr grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden oder falls sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Im letzteren Falle ist die Haftung der Vermieterin auf den Schaden begrenzt, der vertragstypischerweise vorhersehbar ist. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, sowie nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache oder im Falle der unberechtigten Weitergabe des Gerätes an Dritte entsteht.
Das Mietgerät gilt ab der Übergabe als nicht versichert und geht in Obhut und Haftung des Mieters über. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Beschädigung oder den Untergang des Gerätes, auch durch höhere Gewalt. Es steht dem Mieter frei, für die Zeit der Überlassung eine zusätzliche Geräteversicherung bei einer Gesellschaft seiner Wahl abzuschließen.

10. Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten wird 72531 Hohenstein (Firmensitz der Vermieterin) als Gerichtsstand vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann ist.

11. Datenverarbeitung

Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter die Daten aus dem Geschäftsverkehr mit ihm im automatischen Verfahren (elektronische Datenverarbeitung) verarbeitet. Der Datenschutz von BSB wird auch hier beachtet, näheres unter https://www.bsb-holzshop.de/83

12. Vertragslücken

Sollte sich eine Regelungslücke in diesem Vertrag herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages. Die Vertragsparteien sind vielmehr verpflichtet, die lückenhaften Vertragsbestandteile durch solche Vertragsbestimmungen zu ergänzen, die dem insgesamt gewollten Vertragsinhalt wirtschaftlich und in rechtlich zulässiger Weise entsprechen oder ihm möglichst nahe kommen.

*Tagestarif 8 Stunden Mietdauer
*Wochenendtarif Fr. 8.00h – Sa 17:00 Uhr max. 16 Stunden Mietdauer
*Spartarif I Montag u. Dienstag max. 16 Stunden Mietdauer
*Spartarif II Montag u. Dienstag u. Mittwoch max. 24 Stunden Mietdauer

Fassung 01/2022
Brennholz Service Bez
Eglingerstr.1
72531 Hohenstein
01718360974
Info@dbez.de
www.Bsb-holzshop.de

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